7.6 Rücktrittsansprüche oder Minderung des Kaufpreises werden nur gewährt, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, wenn die Nacherfüllung unzumutbare Aufwendungen verursacht, unannehmbar ist oder aus anderen Gründen als fehlgeschlagen angesehen werden muss. Der Kunde hat jedoch kein Recht, bei geringfügigen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Vertrag mit einem gewerblichen Kunden abgeschlossen, haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die aus leichter Fahrlässigkeit bei Nichterfüllung einer unbedeutenden Vertragspflicht entstehen. Hat eine Behinderung länger als drei Monate gedauert, so ist der Kunde nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. 1. Die Ware gilt als vertragsgemäß, wenn sie zum Zeitpunkt der Gefahrübertragung nicht oder nur in unerheblichem Umfang von der vereinbarten Spezifikation abweicht. Die Vertragserfüllung und das Fehlen von Mängeln an unserer Ware wird ausschließlich auf der Grundlage der spezifischen Vereinbarungen über Qualität und Mängel der bestellten Ware festgestellt. Bei Sonderserien, Abschnitt II, Abs. 3 bestimmt die Toleranzen. Wir haften nicht für Verschlechterung, Verlust oder unprofessionelle Behandlung der Ware nach Gefahrübergang. Für diese Vertragsbedingungen und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Kunden gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) schweizerisches Recht.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäfts weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten oder mit anderen Waren zu kombinieren; Er tritt uns daher nun alle Ansprüche aus Weiterveräußerung, Verarbeitung, Vermischung, Vermischung oder anderen rechtsstaatlichen Gründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder rechtswidrigen Handlungen) in Höhe der einvernehmlich vereinbarten Endrechnungssumme (inkl. MwSt.) ab. Dasselbe gilt, wenn ein Artikel nicht verkauft wird, sondern einem Werk- und Materialvertrag oder einem Werk- und Dienstleistungsvertrag unterliegt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zwischen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderfonds für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (nachfolgend “Lieferung”), einschließlich aller zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens bei Auftragserteilung oder Wareneingang als angenommen. von unserem Kunden gesetzte gegenteilige Bedingungen werden nicht akzeptiert. Diese können nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung anwendbar sein. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Für Rahmenverträge, die vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ab dem 1. Januar 2016; bis dahin sind unsere bisherigen Geschäftsbedingungen gültig.