Aufgrund von Outsourcing-Strategien und Opt-out-Regeln nimmt die Zahl der Betriebsvereinbarungen für eine Vielzahl von Betrieben ab. In einigen Fällen verhandeln Tochtergesellschaften mit einer anderen Gewerkschaft als der, mit der die Muttergesellschaft verhandelt hat. Pflegekräfte, die bei protestantischen und katholischen Wohltätigkeitsorganisationen beschäftigt sind, fallen weder unter das Bundesarbeitsgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz, sondern das kirchliche Arbeitsrecht. Nach diesem Gesetz werden die Beschäftigungsbedingungen (Arbeitsvertragsrichtlinien, AVR) durch Kommissionen festgelegt, die sich aus Vertretern sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Es gibt keine Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. (Nur einige regionale protestantische Organisationen weichen von diesem Grundsatz ab). Arbeitskampfmaßnahmen sind verboten. Neben ver.di und den verschiedenen Mitgliedsverbänden des dbb gibt es auch den Deutschen Richterbund, der aber nicht an Tarifverhandlungen beteiligt ist. Es gibt auch einen Verein für Detektive im öffentlichen Dienst (Bund Deutscher Kriminalbeamter, BDK), der bisher auch in Tarifverhandlungen nicht relevant ist. Die Lohneinheit der weltlichen Wohltätigkeitsorganisation Arbeitwohlfahrt, Arbeitgeberverband AWO Deutschland, ist ein Vorgänger der 2004 aufgelösten AWO-Bundesarbeitgeberorganisation. Tarifverträge des neuen Arbeitergeberverbandes sind für regionale und lokale AWO-Mitgliedsverbände nicht mehr bindend. Wenn Forscher an eine andere Universität oder Forschungseinrichtung wechseln, gehen sie hinsichtlich ihres Erfahrungsniveaus nicht an den Anfang zurück. Die einschlägige Berufserfahrung und damit auch die bereits auf der jeweiligen Ebene verbrachte Zeit werden anerkannt.
Dies muss jedoch beantragt werden. Wenn der neue Arbeitgeber besonders daran interessiert ist, einen bestimmten Forscher einzustellen, kann er möglicherweise sogar ein höheres Lohnband aushandeln oder sogar früher als geplant auf ein höheres Erfahrungsniveau wechseln. Dennoch können Forscher einen Lohnverlust erleben, wenn sie zwischen verschiedenen Tarifverträgen und Erfahrungsstufen wechseln. Es ist daher wichtig zu prüfen, wie sich diese Änderung auf Ihr Gehalt auswirkt, bevor Sie zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber wechseln. Die Gehälter der Doktoranden basieren auf dem Bundestarifvertrag (Tarif der Länder oder TV-L). Innerhalb der TV-L gibt es mehrere Bezahlstufen (Entgeltgruppe), aber Doktoranden werden in der Regel auf der Ebene TV-L E13 bezahlt.