Ein Problem dürfte sein, dass viele Kassensysteme keine Vorprogrammierung erlauben, sondern die Umstellung auf den Tag genau gemacht werden muss; Umsatzsteueränderungen kommen ja sonst selten vor und werden lange vorher angekündigt. Die Kassenhersteller prüfen gerade noch, was bis zum 1.7.2020 machbar ist. Schreiben Sie gerne eine kurze Mail an den Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen: [email protected] Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V. Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden Fon: 0611/99201-0, Fax 0611/99201-22 [email protected] www.dehoga.hessen.de Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss, der ausschließlich für Förderberechtigte gewährt wird, die unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können (Achtung!: Hier gehen wir davon aus, dass „Eigenmittel“ auch private Mittel bedeutet…) Die Zuschüsse werden zur Überwindung der existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. des Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Corona-Virus-Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden sind. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig. Der Förderantrag ist ab dem 27. März 2020, 15:00 Uhr online auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel ausfüllbar: www.rpkshe.de/coronahilfe Corona-Soforthilfe Hessen Beantragung ab Freitag, 27. März 2020 15:00 Uhr möglich! Aktuelle Infos für Hoteliers und Gastronomen (UPDATE 09.07.2020)Mehr Infos Sondernewsletter zum Corona-Virus – aktuelle Situation in Hessen 25. März 2020 Aktuell und mit Blick auf die zum 1.
Juli 2020 wirksam werdenden sich ändernden Mehrwertsteuersätze haben wir es mit einer Vielzahl an Umsetzungsfragen zu tun. Wir erwarten in der kommenden Woche Klarstellungen und Handlungsempfehlungen durch das Bundesfinanzministerium. Eine kurze Zwischeninfo zum aktuellen Stand der Fragen: Die Hessische Landesregierung wird heute die 13. Änderungsverordnung zu den Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus bekannt geben. Die Änderungen treten am Donnerstag, dem 11. Juni 2020 in Hessen in Kraft. Und das bedeutet für unsere Branche vor allem das Folgende: Da die TSE-Pflicht weiterhin zum 30.09.2020 gilt, wird teilweise sicher die TSE-Nachrüstung und die Steuerumstellung gleichzeitig gemacht werden. Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020 erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen aus der Branche, aber ebenso aus der Presse. Trotz der im Ländervergleich weit vorangeschrittenen Lockerungen der geltenden Corona-Bekämpfungs-Verordnung in Hessen, leide die Branche weiter massiv unter wirtschaftlichen Einbußen.