AusbildungsvertragDer Ausbildungsvertrag dient der Anmeldung der Lehrlingsausbildung und des Praktikums und bindet den Arbeitgeber und Lehrling oder Praktikanten (die “Parteien”*) rechtlich für die Dauer der Lehrlingsausbildung oder des Praktikums (Nominallaufzeit). Der Ausbildungsvertrag hat ein Startdatum und die von der Abteilung für die gewählte Lehr- oder Praktikumsstelle festgelegte Nominallaufzeit bestimmt das Enddatum. Die Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nicht mit dem Arbeitsvertrag zu verwechseln. Für weitere Informationen über die Auswirkungen einer Kündigung eines Ausbildungsvertrags auf den Arbeitsvertrag wenden Sie sich bitte an den Ombudsmann für faire Arbeit unter 13 13 94. Während der Dauer der Lehrlingsausbildung oder des Praktikums müssen möglicherweise einige Einzelheiten des Ausbildungsvertrags geändert werden. Die Verantwortlichkeiten des Lehrlings oder Auszubildenden, des Arbeitgebers und der Ausbildungsorganisation variieren je nach Art der erforderlichen Änderung: AusbildungsplanSobald ein Ausbildungsvertrag angemeldet ist, wird der Lehrling oder Praktikant und Arbeitgeber (und gegebenenfalls Elternteil/Betreuer/Schule) mit der gewählten Ausbildungsorganisation zusammenarbeiten, um den Ausbildungsplan zu entwickeln. Der Plan wird aufzeigen, welche Schulungen erforderlich sind und wo/wann sie stattfinden wird. Der Lehrling oder Auszubildende erhält zwei Zertifikate. Die Ausbildungsorganisation stellt das Qualifikationszertifikat aus, aus dem hervorgeht, dass die Qualifikation abgeschlossen ist. Die Abteilung stellt die Abschlussbescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass der Lehrling oder Auszubildende alle Fähigkeiten der Lehrlingsausbildung oder des Praktikums erworben hat. Befindet sich der Ausbildungsvertrag zum Zeitpunkt der vorgeschlagenen Kündigung noch in der Probezeit, so kann die annullierte Partei die Lehr- oder Praktikumstätigkeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei beenden. Das Informationsblatt FÜR die Probezeit ATIS-023 enthält weitere Details. Die Kündigung des Ausbildungsvertrages (und damit der Lehr- oder Praktikumsausbildung) kann erforderlich sein.
Die Kündigung sollte jedoch als letztes Mittel verwendet werden, wenn die Gründe auf Probleme wie Kommunikationsstörungen oder Verhaltensstörungen zurückzuführen sind. Stimmen die Parteien nicht zu, den Ausbildungsvertrag zu kündigen, sollte bei der Abteilung ein Antrag auf Entscheidung gestellt werden. *Auszubildende und Auszubildende unter 18 Jahren, die unter der Obhut und Kontrolle eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten stehen, müssen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten eine unterzeichnete Zustimmung zur Lehrlingsausbildung oder zum Praktikum erteilen, sind jedoch nicht Vertragspartei des Ausbildungsvertrags. Probleme angehenProbleme können in den frühen Phasen der Ausbildung wahrscheinlicher sein, und wenn sie nicht angegangen werden, können sie zu einem Zusammenbruch zwischen den Parteien führen.