(2) Welches Modell auch immer gewählt wird, es sollte für alle Anlageimmobilien des Unternehmens angewendet werden. Im Mai 2008 erweiterte der IASB im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsprojekts den Anwendungsbereich von IAS 40 um Immobilien, die sich im Bau oder in der Entwicklung befinden, um sie künftig als Investitionsimmobilie zu nutzen. Diese Eigenschaft fiel bisher in den Anwendungsbereich von IAS 16. Hallo Sylvia, Mein Unternehmen besitzt eine Reihe von unbebauten Grundstücken, die als Investment-Immobilien anerkannt sind (IAS40). Wir haben vor kurzem Mauerzäune um sie herum gebaut. Die Frage ist, wie man mit den Kosten der Mauerzäune umgeht. Sollten wir sie als separate langfristige Vermögenskategorie (z.B. Flurverbesserungen) erfassen, die Kosten zum Wert des Grundstücks addieren oder diese kosten? Liebe Silvia Vielen Dank für die Weitergabe der Details über IAS40, die leicht zu verstehen ist. Wir haben eine Produktionsfirma, die die Produkte produziert und vertreibt. Im vergangenen Jahr mussten wir aufgrund des Marktzustandes und des Wettbewerbs eine unserer Produktionseinheiten stilllegen und die Anlage und maschinenumklassifiziert entifizieren als Asset Held for Sale.

Später nach einigen Monaten gaben wir diese Produktionseinheit auf Leasing mit einem einjährigen Mietvertrag auf erneuerbarer Basis. Können Sie mir bitte unter solchen Umständen mitteilen, ob die im Leasing gegebene Anlage und die Maschinen zum Buchwert in “Asset Held for Investment” (die zuvor als “Asset Held for Sale” betrachtet wurden) zum Buchwert umklassifiziert werden und den Mietvertrag wirksam machen, sollten wir mit der Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnen? Wir haben auch eine bestehende Lagerimmobilie, die seit langem als “Asset held for Investment” klassifiziert wird. Können wir also zwei verschiedene Arten von Vermögenswerten unterschiedlich bewerten lassen, eine zum beizulegenden Zeitwert und eine zweite zum Kostenwert, die in unseren Finanzen ausgewiesen ist. Beim Erwerb einer Immobilie, die der Definition von “Investitionsimmobilie” entspricht, tritt ein häufiger Fehler auf, wenn die Ersteller davon ausgehen, dass es sich bei dem Erwerb um einen Erwerb von Vermögenswerten handelt, und nicht beurteilen, ob der Erwerb einen Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse darstellt. Damit eine Immobilie als Anlageimmobilie eingestuft werden kann, ist In d. H. 40, Randnr. 11 klar, dass Nebenleistungen für Mieter für die Gesamtregelung unbedeutend sein müssen, andernfalls gilt die Immobilie als eigentumsberechtigte PSA.

Nach IAS 40 Investment-Immobilien haben Sie auch zwei Optionen: Wie oft sollte eine Anlageimmobilie neu bewertet werden? Jährlich? Schätzen Sie Ihre Bemühungen, ich habe eine Abfrage… Im Falle von IAS 40 versuchen wir, im GJ 2019 für unsere Investment-Immobilien – Land – vom Kostenmodell zum Fair-Value-Modell zu wechseln.