Nach Section 1 des neuen Gesetzes kann der Dritte jedoch nach der Übertragung von Rechten “ohne Die Haftung der betreffenden Person” klage nein. Die Haftung des Versicherten muss festgestellt werden, bevor diese Rechte tatsächlich durchgesetzt werden können, aber dies kann durch eine Erklärung des Gerichts sowie durch Urteil, Vergleich oder Schiedsspruch erreicht werden. Im Jahr 2001 überprüften die Law Commissions of England and Wales and Scotland das Gesetz von 1930 und kamen zu dem Schluss, dass es nicht so gut funktioniert, wie es sollte. In ihrem Abschlussbericht wurden Reformvorschläge dargelegt, die im neuen Gesetz nur geringfügig eaktere. Das neue Gesetz gilt ebenso wie das Gesetz von 1930 nicht für die Rückversicherung. Abschnitt 15 bestätigt, dass sie nicht gilt, “wenn die Haftung, auf die sich bezieht, … ist selbst eine Haftung, die einem Versicherer im Rahmen eines Versicherungsvertrags entsteht.” Eine Person, die die Mitteilung erhält, muss innerhalb von 28 Tagen antworten, welche Informationen sie erhalten können, oder erklären, warum sie nicht in der Lage ist, sie zur Verfügung zu stellen, und (im Falle von Dokumenten, die nicht mehr in ihrer Kontrolle sind), wer sie kennt oder glaubt, über die Informationen verfügt. Kommt die Person der Aufforderung nach, kann der Dritte einen Gerichtsbeschluss gegen ihn erwirken. Nach dem Verjährungsgesetz von 1980 müssen Ansprüche in der Regel innerhalb von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, an dem der Klagegrund angefallen ist. Das neue Gesetz bestätigt auch, dass Bestimmungen in einem Versicherungsvertrag, die direkt oder indirekt vorgeben, den Vertrag zu vermeiden oder zu kündigen oder die Rechte der Parteien zu ändern, wenn der Versicherte eine relevante Person wird oder insolvent stirbt, keine Wirkung haben (s.17). Gemäß Anhang 1 kann der Dritte die Informationen schriftlich vom Versicherten oder von jeder Person, die diese zur Verfügung stellen kann, schriftlich anfordern.

Dies kann Versicherer, Makler und alle anderen Personen umfassen, die befugt sind, Versicherungsinformationen zu halten. Eine Person ist in der Lage, Informationen zu geben, wenn sie dies “ohne gebührende Schwierigkeiten” aus einem Dokument innerhalb seiner Kontrolle oder aus eigenem Wissen tun kann. Wenn eine im Rahmen einer Haftpflichtversicherung versicherte Person eine Haftung gegenüber einem Dritten übernimmt, aber in Konkurs geht oder in Liquidation geht, geht das später von der Police ausgezahlte Geld an den Konkursverwalter oder Insolvenzverwalter und ist Teil des Vermögens des Versicherten zur Ausschüttung an alle Gläubiger.